Krankenkassenerstattungen

Krankenkassenerstattungen

— Sanfte Medizin & Wellness

Hellosoins und seine Partner stellen Nutzerinnen, Nutzern und Therapeutinnen/Therapeuten Informationen zu Erstattungen (Beträge, Bedingungen) der wichtigsten französischen Krankenkassen zur Verfügung – nach Berufsfeld im Bereich sanfte Medizin und Wellness. Unser Team aktualisiert diese Daten fortlaufend, um Ihnen verlässliche und nützliche Informationen zu bieten.

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Das Erstattungssystem der Zusatzversicherungen verstehen

Private Zusatzkrankenversicherungen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Für alternative Therapien bieten sie häufig eigene Budgets, da diese Leistungen nicht von der Pflichtversicherung übernommen werden.

Grundsätzlich existieren zwei Erstattungslogiken:

1. Offizieller Tarif : Referenzbetrag, der von der Sozialversicherung festgelegt wird.
2. Erstattungssatz : Prozentsatz, den Ihre Zusatzversicherung auf den offiziellen Tarif anwendet.
3. Eigenes Budget : jährlicher Betrag, der speziell für alternative Medizin reserviert ist (z. B. 180 CHF/Jahr).

Für nicht konventionelle Therapien dominiert meist das System eines eigenen Budgets (typischerweise 2 bis 6 Sitzungen pro Jahr, mit 25 bis 70 CHF Erstattung pro Konsultation).

Praktische Erstattungsbeispiele

Beispiel 1: Alternative Therapie (häufige Situation)

Preis der Sitzung: 65 CHF (z. B. Naturheilkunde)
Leistungen: Wohlfühlbudget 180 CHF/Jahr, maximal 45 CHF/Sitzung, höchstens 4 Sitzungen/Jahr
Erstatteter Betrag: 45 CHF
Eigenanteil: 20 CHF
Verbleibendes Budget: 135 CHF

Beispiel 2: Behandlung mit offiziellem Tarif

Kosten der Sitzung: 55 CHF
Offizieller Tarif: 35 CHF; gesetzliche Kasse: 70% = 24,50 CHF
Zusatzversicherung: 100% des offiziellen Tarifs → Zuschuss von 10,50 CHF
Nicht gedeckter Betrag: 20 CHF

Mit einer Garantie von 200% des offiziellen Tarifs könnte die Zusatzversicherung bis zu 70 CHF auf Basis von 35 CHF erstatten.

Wichtige Punkte auf einen Blick

• Jeder Versicherer wendet eigene Bedingungen je nach Vertragstyp an.

• Die Budgets gelten in der Regel nur für das laufende Versicherungsjahr.

Kriterien der Zusatzversicherer

  • • Erstattete Disziplinen (z. B. Osteopathie, Akupunktur, Sophrologie)
  • • Jährliches Budget und Höchstbetrag pro Sitzung
  • • Anzahl der erstatteten Sitzungen pro Jahr

Ablauf der Erstattung

  • • Detaillierte Rechnung des Therapeuten
  • • Bankverbindung (beim ersten Antrag)
  • • Übermittlung über den Online-Kundenbereich oder per Post